11C512/04 Verkündet am 08.03.2005 gez. Böhm Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle AMTSGERICHT BAD OEYNHAUSEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit Klägerin, gegen Beklagte hat das Amtsgericht Bad Oeynhausen auf die mündliche Verhandlung vom 08. März 2005 durch den Richter am Amtsgericht Eimler für Recht erkannt Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 910,67 … Urteil des AG Bad Oeynhausen vom 08.03.2005 zu Stundenverrechnungssätzen der markengebundenen Fachwerkstatt und Verbringungskosten weiterlesen
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